Landesweiter erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Mit einer europaweiten Ausschreibung für landesweite ergänzende und befähigende Serviceleistungen für Fachkräfte der Jugendhilfe bei örtlichen und freien Trägern der Jugendhilfe hat das Land Sachsen-Anhalt seine Aufgabe gemäß §§ 82 und 85 Abs. 2 SGB VIII (Anregung und Förderung sowie Beratung, Planung, Empfehlung und Koordinierung) beim erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII neu strukturiert.

Ab 1. Dezember 2024 werden diese Aufgaben im Rahmen einer vertragsrechtlichen Regelung mit fjp>media als Dienstleister fortgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die sachlich und örtlich dafür zuständigen Jugendämter bei ihrer Aufgabenwahrnehmung weiterhin unterstützt werden, so dass Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2025 bis 2027 gute erzieherische Kinder- und Jugendschutzangebote in Anspruch nehmen können.